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IMPRESSUM |
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DATENSCHUTZERKLÄRUNG |
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Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO + AU
Alle zwei Jahre verlangt die Gesetzgebung eine Vorführung
Ihres
Fahrzeuges bei einer der Prüfstellen z.b. TÜV
/ DEKRA / GTÜ.
Dort wird Ihr Fahrzeug einer technischen Prüfung
unterzogen.
Diese Vorbereitung sowie die Abnahme erledigen wir für
Sie.
Ebenfalls die erforderliche AU / Abgasprüfung wird
von uns
vorgenommen.
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